„Ich bin beteiligt, leidenschaftlich beteiligt…“

19. August 2025
von Dr. Jesko Bender

Am 19. und 20. August 1965 wurden die Urteile im Frankfurter Auschwitz-Prozess verkündet. Der Prozess war ein juristisches Ereignis in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er leitete eine neue, breitere Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen ein. Dennoch gelang es kaum, die tief verwurzelten Strukturen des Verschweigens und Verdrängens in der Tätergesellschaft aufzubrechen.

Die Überlebenden von Auschwitz, die als Zeuginnen und Zeugen vor Gericht aussagten, sprachen über ihre extrem traumatischen Erfahrungen – oder suchten überhaupt erst nach einer Sprache für das Unaussprechliche. Sie stellten sich einem oftmals unerträglich schmerzhaften Erinnerungsprozess. Ganz anders die Täter: In den Verhandlungen schwiegen sie und gaben sich auf provokante Weise ahnungslos. Diese Mauer des Schweigens, so schreibt die Historikerin Irmtrud Wojak, „stand auch weiterhin für die Kontinuität des Verdrängens und eine Selbstentlastung der Täter, Mittäter und Gehilfen.“ (Gerichtstag halten über uns selbst, S. 34/35)

Dass die Verbrechen überhaupt zur Sprache kamen, war vor allem den Verfolgten zu verdanken. Sie trugen dazu bei, den Auschwitz-Prozess in Gang zu setzen. Erinnert sei hier zum Beispiel an die herausragende Rolle des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der von den Nazis verfolgt wurde und im Exil überlebte und an den Historiker Hermann Langbein, der als Generalsekretär des Internationalen Auschwitz Komitees großen Anteil am Zustandekommen des Prozesses hatte. Ebenso gehörten der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki und der Schriftsteller Peter Weiss zu jenen, die die Öffentlichkeit drängten, sich den Verbrechen zu stellen.

Auf einen weiteren Namen stößt man im Deutschen Exilarchiv 1933-1945 und seiner Dauerausstellung „Exil. Erfahrung und Zeugnis“. Dort befindet sich ein Dokument des Journalisten Heinz Liepman, das ebenfalls von dem Engagement Verfolgter im Rahmen des Auschwitz-Prozesses zeugt: Liepmans „Liste der Angeklagten im Frankfurter Auschwitz-Prozess“ aus dem Jahr 1964.

Heinz Liepman: Liste der Angeklagten im Frankfurter Auschwitz-Prozess, 1964. Deutsches Exilarchiv 1933–1945 der Deutschen Nationalbibliothek, NL Heinz Liepman, EB 2011/147, mit Dank an Eva Koralnik

Liepman, Jude und entschiedener Gegner des Nationalsozialismus, war bereits 1933 in die Niederlande geflohen. Nach einer Verhaftung in den Niederlanden – ihm wurde wegen seines Romans „Das Vaterland“ die Beleidigung eines Staatsoberhaupts eines befreundeten Staates vorgeworfen und ihm drohte deshalb sogar die Auslieferung nach Deutschland – wurde er im Februar 1934 nach Belgien ausgewiesen. Von dort ging er nach Paris und emigrierte weiter in die USA. Wegen Drogenvergehen wurde Liepman 1947 aus den USA nach Deutschland abgeschoben. Hier arbeitete er als Literaturagent und Journalist.

Liepman nahm für den Norddeutschen Rundfunk am Frankfurter Auschwitz Prozess teil, führte ein Prozess-Tagebuch und berichtete in zwei einstündigen Sendungen von seinen Eindrücken. (Der Literaturwissenschaftler Wilfried Weinke hat Liepmans Beteiligung am Prozess minutiös rekonstruiert. Wilfried Weinke: „Ich werde vielleicht später einmal Einfluß zu gewinnen suchen …“. Der Schriftsteller und Journalist Heinz Liepman (1905–1966) – Eine biografische Rekonstruktion. Göttingen 2017.)

Liepmans erster Bericht begann mit folgenden Worten:

Es ist ein kalter, trüber Tag in Frankfurt, ein bitterböser, schneidender Wind. Ich bin in Schweiß gebadet. Wie ich die paar hundert Meter geschafft habe, vom großen Saal im Frankfurter Römer, in dem sonst die Abgeordneten tagen, und wo jetzt der Auschwitz-Prozeß stattfindet, wie ich die paar hundert Meter vom Römer bis zu meinem Hotel habe laufen können, das weiß ich nicht. Hier, in meinem Hotelzimmer, ist es still. Ich habe mich eingeschlossen und außerdem den Riegel vorgeschoben. Nie wieder will ich Menschen sehen.

Er beschreibt gleich zu Beginn der ersten Sendung, was ihn als „leidenschaftlich beteiligten“ Journalisten von anderen Journalisten unterscheidet:

Erfahrene Journalisten sind immun gegen Emotionen, sie müssen unbeteiligt sein, denn sie müssen fair sein. Ohne Stellungnahme müssen sie exakt wiedergeben, was geschieht. Ich muß von vorneherein davor warnen, daß ich nicht unbeteiligt bin. Ich bin beteiligt, leidenschaftlich beteiligt, und deshalb kann ich ganz bestimmt nicht fair sein, und ich will nicht fair sein. Eines haben mich die Nazis gelehrt: Tolerant bin ich nur noch gegenüber Menschen, gegenüber Bestien, Mördern gibt es keine Fairneß mehr, keine Toleranz mehr.

Auch wenn er nur an wenigen der insgesamt 183 Verhandlungstage teilnahm, registrierte Liepman sehr genau die unerträgliche Belastung für die Überlebenden. Und er registrierte gleichzeitig auch, dass es in der deutschen Öffentlichkeit kein besonderes Interesse gab, sich mit den Erfahrungen dieser Menschen zu befassen. Dies verdeutlicht eine kleine Szene zu Beginn seines zweiten Berichts:  Ob er denn noch immer nicht genug habe vom Auschwitz-Prozess, habe ihn der Taxifahrer gefragt, der ihn regelmäßig zum Gericht fuhr. Es war der Unterton dieser Frage, die Liepman offenbar in Erinnerung gelieben ist: „Ich verstand ganz genau, was er mit seiner Frage meinte und auch, warum er sie so schnodderig formulierte.“

Für Liepman war die Aufgabe der Überlebenden klar. Ihnen komme die Aufgabe zu, an die Verbrechen zu erinnern und Werte der Menschlichkeit zu vermitteln:

Für uns, die wir es einer großen Gnade verdanken, oder, wenn wir es lieber so nennen, einem unbegreiflichen Zufall, daß wir die Zeit der Unmenschlichkeit lebendig überstanden haben, für uns gibt es eine moralische Verpflichtung, wir müssen den Versuch machen, zu schildern und zu erklären, was mit den Kindern von damals geschah, denn nur dadurch können wir die Kinder von heute und die Kinder von morgen beschützen.

Und daran, dass sich Exilierte so intensiv mit dem Frankfurter Auschwitz-Prozess beschäftigten, wird noch ein weiterer Aspekt deutlich. Exil und die Shoah sind nicht getrennt voneinander zu begreifen. Die Shoah bildet den Hintergrund, vor dem das Exil auch verstanden werden muss: Diejenigen, denen die Flucht vor dem nationalsozialistischen Terror nicht gelang, waren ihm schutzlos ausgeliefert. Sie hatten kaum eine Chance, der Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager zu entkommen.

Dies hat der Schriftsteller Peter Weiss in seinem eindrücklichen autobiografischen Essay „Meine Ortschaft“ deutlich gemacht, den er schrieb, nachdem er mit einer Delegation des Frankfurter Auschwitz-Prozesses am Ortsbesuch in Auschwitz teilgenommen hatte. Weiss hatte im schwedischen Exil überlebt. Über Auschwitz schrieb er 1964, dass es eine Ortschaft sei, „für die ich bestimmt war und der ich entkam. Ich habe selbst nichts in dieser Ortschaft erfahren. Ich habe keine andere Beziehung zu ihr, als dass mein Name auf den Listen derer stand, die dorthin für immer übersiedelt werden sollten.“ 

Heinz Liepman blieb weiterhin ein aufmerksamer Beobachter der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Angesichts des zunehmenden Antisemitismus fragte er 1959 in einem Zeitungsbeitrag in der „Welt“: „Müssen wir wieder emigrieren?“ Eine Frage, die an Aktualität nichts verloren hat: Michel Friedman und der Historiker Michael Wolffsohn nahmen sie im September 2024 zum Ausgangspunkt eines Gesprächs über den heutigen Antisemitismus. (Hier geht es zum Mitschnitt der Veranstaltung; Hinweis: Der Link führt auf eine externe Homepage).

Prof. Dr. Michael Wolffsohn und Prof. Dr. Dr. Michel Friedman am 18. September 2024 im Gespräch im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die Gegenwart des Exils – Friedman fragt…“ in der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt. Foto: Alexander Paul Englert.

Literatur/Quellen:

Sämtliche Zitate von Heinz Liepman stammen aus: Wilfried Weinke: „Ich werde vielleicht später einmal Einfluß zu gewinnen suchen …“. Der Schriftsteller und Journalist Heinz Liepman (1905–1966) – Eine biografische Rekonstruktion. Göttingen 2017.

Irmtraud Wojak: „Die Mauer des Schweigens durchbrochen“. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965. In: Fritz Bauer Institut (Hg.): „Gerichtstag halten über uns selbst…“. Geschichte und Wirkung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Frankfurt/New York 2001, S. 21-42.

Peter Weiss: Meine Ortschaft. In: Peter Weiss: Rapporte. Frankfurt a. M. 1968, S. 113-124.

*Nachweis Beitragsbild auf der Startseite:Liste der Angeklagten im Frankfurter Auschwitz-Prozess, aus den Unterlagen von Heinz Liepman, 1964: Deutsches Exilarchiv 1933–1945 der Deutschen Nationalbibliothek, NL Heinz Liepman, EB 2011/147, mit Dank an Eva Koralnik

Schreibe einen Kommentar

Kommentare werden erst veröffentlicht, nachdem sie von uns geprüft wurden.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Über uns

Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek Deutschlands.

Wir sammeln, dokumentieren und archivieren alle Medienwerke, die seit 1913 in und über Deutschland oder in deutscher Sprache veröffentlicht werden.

Ob Bücher, Zeitschriften, CDs, Schallplatten, Karten oder Online-Publikationen – wir sammeln ohne Wertung, im Original und lückenlos.

Mehr auf dnb.de

Schlagwörter

Blog-Newsletter

In regelmäßigen Abständen erhalten Sie von uns ausgewählte Beiträge per E-Mail.

Mit dem Bestellen unseres Blog-Newsletters erkennen Sie unsere Datenschutzerklärung an.

  • ISSN 2751-3238