Neuigkeiten für Nutzende
Unser beliebter Lesesaal für Geisteswissenschaften ist wieder zugänglich
Ab 24. Februar, 11 Uhr, stehen wieder alle acht Lesesäle mit ganz unterschiedlicher Atmosphäre zur Verfügung – zum Lesen, Arbeiten, Recherchieren und Musikhören. Der beliebte Lesesaal für Geisteswissenschaften erstrahlt nicht nur im alten Glanz, sondern verfügt nun auch über zwei neue Gruppenarbeitsräume. Eine neue LED-Beleuchtung und ein moderner Linoleumboden tragen zusätzlich zu einer angenehmen Arbeits- und Wohlfühlatmosphäre in der historischen Architektur bei.



Ab sofort: Bestellte Medien selbst und flexibel ausleihen
Parallel zur Renovierung wurde die Medienausleihe neugestaltet. Ein modernes digitales Medienboxen-System – vergleichbar mit Abholstationen wie im Einzelhandel oder Post – ermöglicht den Zugang zu Büchern, Zeitschriften und anderen Beständen unabhängig von Servicezeiten. Das Team in den Lesesälen steht Ihnen trotzdem jederzeit für Fragen zur Bedienung oder Recherche zur Verfügung. Ausleihe, Aufbewahrung zur erneuten Nutzung und Rückgabe erfolgen automatisiert über die Medienboxen.

Wer sich vor der ersten Nutzung mit der Ausleihe an den Medienboxen vertraut machen möchte, findet hier eine Anleitung: dnb.de/medienboxen
Benutzungsgebühren ab 3. März –
kostenfreier Benutzungsausweis bis 2. März
Nach 5 Jahren kommen am 3. März 2025 die Benutzungsgebühren zurück. Unseren Bestand mit über 53 Millionen Medienwerken, Zeitschriften, Online-Publikationen, Musik und Spezialsammlungen können Sie ab 5€ mit einer Wochenkarte oder für 25 € mit einer Jahreskarte nutzen. Wer sich bis 2. März 2025 neu anmeldet, profitiert noch von einem kostenfreien Benutzungsausweis.
Und: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 19 können unsere Services weiterhin kostenfrei nutzen.
Die probeweise Aussetzung der Benutzungsgebühr konnte aufgrund der angespannten Haushaltslage der Deutschen Nationalbibliothek nicht verstetigt werden. Langfristig streben wir weiterhin eine allgemeine Gebührenfreiheit an.
Mehr Informationen unter: dnb.de/benutzung
Die Nichtverlängerung der Aussetzung der Benutzungsgebühren: Eine Entscheidung, die das eigentlich Skandalöse ins Licht rückt. Die DNB ist eine Einrichtung, die jährlich mit 50 bis 60 Millionen Euro durch uns Steuerbürgerinnen und Steuerbürger finanziert wird. Die DNB ist eine Einrichtung, der unzählige Bürgerinnen und Bürger – weil sie der Pflichtverordnung unterliegen – ihre Publikationen unentgeltlich der DNB zur Verfügung stellen müssen, die also doppelt mit der Finanzierung der DNB belastet sind.
Doch dem nicht genug: Denn aus der doppelten finanziellen Last wird eine dreifache, wenn Personen sowohl Steuerbürger, von der Pflichtabgabe Betroffene und darüber hinaus Nutzer der DNB sind, die nun erneut Benutzungsgebühren der DNB zu zahlen haben, weil die Einrichtung nicht mit vorhandenen Mitteln auskommen mag.
Die DNB erlaubt sich, trotz hoher Millionenförderung, immer mehr finanzielle Mittel von den Bürgerinnen und Bürgern zu verlangen. Gleichzeitig wird der enorme, geldverschlingende Verwaltungsapparat, der hinter der DNB steckt, jeder Kosten-Nutzen-Abwägung entweder ganz entzogen oder weitgehend verschont. Dafür ist eigens ein Deckmantel geschaffen worden, dem der gegenwärtig positiv konotierte Name „Bewahren von Kulturgut“ gegeben wurde. Unter ihm lässt sich allerhand Mittelverwendung verdecken.
Und in diesem Zusammenhang weiter prekär: Dass die Verwaltungsbeamten und -angestellten der DNB bestimmen, was „Kulturgut“ ist, ist nicht nur eine weitere Anmaßung, sondern zeugt davon, wie wenig kompetent die DNB auf das blickt, was sie tatsächlich alles sammelt.
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat den Auftrag, alle Publikationen in Schrift, Bild und Ton zu sammeln, die seit 1913 in Deutschland, in deutscher Sprache, als Übersetzung aus der deutschen Sprache oder über Deutschland veröffentlicht wurden. Grundlage für diesen umfassenden Sammelauftrag sind das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) sowie die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV), die zusammen die rechtliche Basis für den Aufbau der Sammlungen bilden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.dnb.de/sammelauftrag.
Wie alle aus Bundesmitteln finanzierten Einrichtungen handelt die DNB nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Ihre Mittelverwendung unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Den öffentlich zugänglichen Haushaltsgesetzen ist zu entnehmen, dass die DNB in den letzten Jahren keine Erhöhung ihres Budgets erhalten hat.
Die neuen Benutzungsgebühren orientieren sich an den Gebühren städtischer öffentlicher Bibliotheken an den Standorten Leipzig und Frankfurt am Main. Ziel ist es, einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Sammlungen der DNB zu gewährleisten.