Impulse und Austausch: Die IAML Deutschland Tagung in Dresden
Im September 2025 fand die Jahrestagung der IAML Deutschland in Dresden statt. Dabei trifft sich das Kollegium des deutschen Musikbibliothekswesens zum Austausch in verschiedenen Formaten. Die Kurzbezeichnung „IAML Deutschland“ steht dabei für die Vereinigung „International Association of Music Libraries, Archives and Documentation Centres, Ländergruppe Deutschland e.V.“.
Dieses Jahr haben sechs Beschäftigte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) an der Tagung teilgenommen. Jede*r von uns arbeitet in unterschiedlichen Abteilungen und besuchte je nach Interesse unterschiedliche Workshops, Kommissionssitzungen, Arbeitsgemeinschaften und Führungen durch örtliche Bibliotheken, Archive und Aufführungsstätten.
Nachfolgend möchten wir einige persönliche Einblicke teilen.
Franziska Schneider arbeitet in der Deutschen Nationalbibliothek im Musiklesesaal. Maria Lochmann arbeitet im Deutschen Buch und Schriftmuseum sowie im Deutschen Musikarchiv im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung.
Kooperationsarbeit in Öffentlichen Musikbibliotheken
Am Mittwoch, den 17.09.2025, fand am frühen Nachmittag der Austausch der Arbeitsgemeinschaft der Öffentlichen Musikbibliotheken statt. Obwohl die DNB nach Definition keine Öffentliche Bibliothek ist, konnte ich, Franziska Schneider, dem Austausch beiwohnen. Die Teilnahme stand allen Tagungsteilnehmer*innen offen.
Hannah Scheske und Oliver Schönfeld berichteten in Vorträgen von zurückliegenden und aktiven Kooperationen in ihren jeweiligen Bibliotheken. Dabei wurden u.a. große Projekte mit finanzieller Unterstützung durch lokale Unternehmen, wiederkehrende Zusammenarbeit zwischen Klangkörpern und der Bibliothek sowie Hinweise für einen guten, schriftlichen Kooperationsvertrag anhand von Praxisbeispielen gegeben.
Sie berichteten darüber, dass der Nachwuchs einer Musikschule die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek nutzen kann, um erstmals vor Publikum aufzutreten. Das Publikum besteht nicht nur aus Angehörigen, sondern auch aus spontanen Gästen, die den Besuch der Veranstaltung mit einem Besuch der Einrichtung verbinden. Die Bibliothek bietet an diesem Tag bewusst keine anderen eigenen Veranstaltungen an.
Das gezielte Zuspielen von Publikum, ohne sich dieses gegenseitig streitig zu machen, wird hervorgehoben. Konkrete, verbindliche Absprachen zwischen den Akteur*innen stärken dabei die lokale Kulturlandschaft. Diese Stärke hat so lange Bestand, wie das Kooperationsnetz aktiv bleibt und gepflegt wird.
Auch in der DNB ist es uns wichtig, ein vielseitiges Angebot von großen und kleinen Musikveranstaltungen zu ermöglichen – mit und ohne Publikum. So bemühen wir uns etwa, Instrumentalist*innen und Sänger*innen das Üben zu ermöglichen. Unsere Hörkabine mit Digitalflügel sowie die vier Klaviatur-Arbeitsplätze im Lesesaal stehen diesen als angemeldete Nutzende für das Übungsspiel oder die gezielte Vorbereitung für Konzerte zur Verfügung.
Gleichzeitig bieten die Recherchearbeitsplätze vor Ort den elektronischen Zugriff auf ca. 500.000 Stunden Musik. Eine Person bräuchte ca. 57 Jahre, um alle digitalisierten und migrierten Tonträger ohne Pause anzuhören.
Das Anhören von Tonträgern aus dem Bestand, insbesondere von Schellackplatten, Tonbänder und Vinyl-Schallplatten, ist nur durch die Digitalisierung im hauseigenen Tonstudio möglich.
Ask a librarian? Ask a Tonmeister!
Am Donnerstag, den 18.9., hatte die Kommission für AV-Medien, die ich – Maria Lochmann – seit diesem Jahr zusammen mit Juliane Linke aus der Musikabteilung der Dresdner Städtischen Bibliotheken betreue, drei Tonmeister als Referenten eingeladen.
Unter dem Titel „Ask a librarian? Ask a Tonmeister! – Digitalisierung, Veranstaltungstechnik und Audiobearbeitung in Bibliotheken“ gaben Martin Kautzsch aus der SBB, Torsten Ahl aus dem DMA und Niklas Wenzel aus der SLUB Einblicke in ihren beruflichen Alltag.



Die drei Vorträge spannten einen Bogen von den Grundlagen bis zu Spezifika in einem Tonstudio an Bibliotheken. Die Teilnehmenden der IAML-Tagung sollten einen Einblick erhalten und die Vortragenden ein Podium für ihr Spezialgebiet, welches nicht nur für die Bearbeitung von Nachlässen an unseren Einrichtungen von großer Bedeutung ist. Angemerkt sei, dass das Thema „Nachlässe“ zu einer zentralen Fragestellung während der gesamten Tagung wurde.
Der erste Vortrag von Martin Kautzsch befasste sich mit Möglichkeiten und Grenzen automatisierter Audiobearbeitung basierend auf KI und Maschinellem Lernen. Er veranschaulichte in einer Kurzfassung theoretische Grundlagen zur Schallaufzeichnung und erläuterte, warum es schwierig ist, Ton in Bild zu „übersetzen“, was aber für ein Maschinelles Auslesen eine große Rolle spielt. Martin Kautzschs Wunsch ist es, ein Werkzeug zu erschaffen, welches das Rauschen z.B. aus digitalisierten analogen Tonträgern entfernt, ohne dabei den eigentlichen Klang der Aufnahme zu verändern. KI könnte Möglichkeiten bieten, diesen Wunsch Realität werden zu lassen.
Im Anschluss stellte Torsten Ahl seine entwickelte Praxis vor, um Schellackplatten so zu digitalisieren, dass sie dem Original in der Abspielgeschwindigkeit und demzufolge im Klang möglichst nahekommen. Dabei helfen ihm seine langjährige Erfahrung und die Recherchen zur Realität und Best Practices von Aufnahmesituationen zu Beginn der Tonträgerära. Die von ihm ermittelten Abspielgeschwindigkeiten sind im Portal des DNB-Katalogs bei den jeweiligen Digitalisaten verzeichnet und somit der Öffentlichkeit frei zugänglich.
Zum Schluss sprach Niklas Wenzel über seine verschiedensten Tätigkeitsfelder im Bereich Ton- und Veranstaltungstechnik der SLUB, welche sich von Betreuung des AV-Bereichs über Workshops zur Retrodigitalisierung bis zum hauseigenen Podcast-Studio und YouTube-Kanal spannen. Sehr anschaulich verdeutlichte sein Beispiel „Bandsalat“ aus dem Nachlass von Udo Zimmermann den Umfang und die unterschiedlichsten Aspekte des Erhaltens von Kulturgut.
Bereits nach dem ersten Vortrag kamen Fragen aus dem Publikum, die auf das große Interesse an der Thematik schließen ließen. Es ergab sich ein reger Austausch unter den Teilnehmenden und den Referenten und Kontakte wurden ausgetauscht.
Fragen wie „Wer digitalisiert meine Schellackplatten?“, „Wo lernt man das?“ und „Wer repariert eine Bandmaschine?“ konnten nicht immer zufriedenstellend beantwortet werden, verdeutlichten aber den frappierenden Mangel an Nachwuchs und Fachkräften, der sich auch in diesem Spezialgebiet von Bibliotheken und Archivgut zeigt.
Wege in den Beruf
Bereits am Mittwoch, 17.09.2025, stand das Thema „Wege in den Beruf – Nachwuchsgewinnung in Musikbibliothek“ in der interaktiven Arbeitssitzung der Kommission für Aus- und Fortbildung im Mittelpunkt.
Bei der Podiumsdiskussion sind junge Fachkräfte und Vertreter*innen aus deren Einrichtungen (u.a. aus der SLUB Dresden, der HMT Leipzig und der HFM Berlin) zu Wort gekommen.
Die Gruppe der jungen Fachkräfte bestand aus Personen, die eine Ausbildung in einer Bibliothek als Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste, ein bibliothekswissenschaftliches Studium an einer Hochschule und/oder ein musikwissenschaftliches Studium an einer Universität abgeschlossen haben.

In den meisten Impulsvorträge wurde über das sogenannte Onboarding berichtet. Jede Einrichtung unterscheidet sich dabei leicht im Aufbau, den gesetzten Schwerpunkten und der Art der Durchführung. Zentraler Bestandteil ist das Vorstellen der einzelnen Abteilungen, deren Zuständigkeiten und Funktion/Position in den Abläufen der jeweiligen Organisation.
Die SLUB Dresden betreibt außerdem ein Mentoring-Programm. Die den Neuangestellten zugeteilte Person übernimmt dabei die aktive Rolle für das Einarbeiten in konkrete Aufgaben, Programme, Abläufe und ist auch Ansprechperson bei Fragen, Problemen und Wünschen.
Etwa die Hälfte der jungen Fachkräfte auf der Bühne benennt einen großen Mehrbedarf beim Thema Erschließung. Je nach Ausbildungseinrichtung und Hochschule unterschieden sich die Vorkenntnisse sowohl in Theorie als auch Praxis stark. Mitunter gibt es erst in Praktikums- oder Praxisprojekten die Möglichkeit zur Vertiefung und Festigung. Die Wortmeldungen einzelner Personen im Publikum verliehen dieser Tatsache Nachdruck und teilen auch den nachfolgenden Wunsch.
Es ist der Wunsch nach mehr Zeit für die Vermittlung von Musikwissen, sowohl zur Musikgeschichte, dem schematischen Aufbau bestimmter Werke als auch von Musiktheorie. Nur ein Teil von uns Bibliothekar*innen in Musikbibliotheken bringt Musikwissen mit. Oft sind es Musikwissenschaftler*innen als Quereinsteiger*innen, die uns mit Ihrem Wissen aus dem Studium und der Praxis unterstützen.
Um den Berufseinstieg aller Neuangestellten besser zu gestalten, gehört auch die Vorbereitung des Teams auf diese Veränderung. Die Vertreterin der Arbeitgeberseite der HMT hat diese Praxis angesprochen und viele im Publikum damit bereichert.
An der Deutsche Nationalbibliothek kennen wir das Informieren über Praktikant*innen oder neue Teammitglieder, aber eine wirkliche Vorbereitung darauf findet oft nicht in der Tiefe statt, wie wir uns es wünschten. Die Teammitglieder, die die neue Person betreuen sollen, sprechen sich sehr konkret darüber ab, wer wann Zeit hat und wer welches Themenfeld oder welche Aufgabe übernimmt. Es wird aber nur bedingt mit Vorgesetzten darüber gesprochen, wie wir uns mit der neuen Situation fühlen, was wir uns davon erhoffen und welche Befürchtungen oder Probleme wir erwarten.
Workshop zum deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht
Im Rahmen meiner bibliothekarischen Tätigkeiten an der DNB betreue ich, Franziska Schneider, Anfragen zu Kopien von Noten und Tonträgern aus dem Bestand, weise Teammitglieder in die korrekte Anwendung des deutschen Urheberrechts ein und erstelle zusammen mit dem Justiziariat die dafür benötigten Arbeitsanweisungen.
Um das dafür erforderliche Wissen zu festigen, habe ich am Dienstag, 16.09.2025, am vierstündigen Workshop „Urheber- und Leistungsschutzrechte in Musikbibliotheken“ von Dr. Andreas Odenkirchen teilgenommen.
Der Workshop zeichnet sich dadurch aus, dass anhand vorab eingesendeter Fragestellungen der Schulungsteilnehmer*innen, die geltenden Bestimmungen durchgesprochen und konkrete Handlungsempfehlung mitgeteilt wurden. Die breite Fächerung der Inhalte war äußerst hilfreich. Neben der Vervielfältigung und Digitalisierung wird u.a. auch auf die Verwendung von Kauf- und Mietmaterial sowie die Herstellung und Veröffentlichung von Mitschnitten eingegangen. Dies ist insbesondere für Bibliothekar*innen von Musikhochschul-, Orchester-, Chor- oder Notenbibliotheken und Archiven relevant.
In vielen Hochschulen für Musik und (darstellender) Kunst sind Bibliothekar*innen dafür zuständig, benötigte Notenausgaben für geplante Konzerte, Schauspiele, Prüfungsvorspiele oder Ähnliches zu besorgen. Um sowohl den Vorgaben aus dem Lehrplan als auch den Wünschen der Studierenden gerecht zu werden, wird i.d.R. auf „Leihmaterial“ zurückgegriffen.
Der Begriff „Leihmaterial“ wird dabei für Notenausgaben verwendet, die beim anbietenden Verlag kostenpflichtig für die Dauer der Proben und Aufführungen gemietet werden. Diese Notenausgaben unterliegen starken Beschränkungen. Durch die Workshopleitung wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass die Verträge z.B. den Mitschnitt selbst erlauben, nicht aber das langfristige Aufbewahren des solchen und/oder dessen Veröffentlichung in einer Mediathek.
Es wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Lizenzierung geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) eingegangen. Diese Verwertungsgesellschaft verwaltet die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht für ihre Mitglieder. Stark vereinfacht und verkürzt muss ein Orchester genau wie ein*e DJ bei Auftritten Lizenzgebühren für die aufgeführte Musik zahlen, damit davon die Urheber und Rechteinhaber bezahlt werden.
Generell genießen alle Werke, egal in welcher Form, Urheberrechtsschutz. Sie dürfen also nie einfach kopiert, abfotografiert oder eingescannt werden. Diese gesetzliche Regelung erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des längst-lebenden Miturhebers. Deshalb müssen Bibliotheken vor dem Anfertigen von Vervielfältigungen aus ihren Beständen die geltenden rechtlichen Bestimmungen ermitteln und am konkreten Fall anwenden.
Zur Auftragsbearbeitung gehört im Musiklesesaal die Recherche, die Anwendung des Urheberrechts, die Kommunikation mit der anfragenden Person, das Erstellen von Verpflichtungserklärung und Rechnung, die Weitergabe an beteiligte Abteilungen zur Ausführung der Kopie und letztendlich der Versand oder die Übergabe der fertigen Kopie.
Gleichzeitig erfolgt die Betreuung der Servicetheke im Speziallesesaal, die Bereitstellung aus dem Magazin bestellter Musikalien und Tonträger, die Anleitung von Auszubildenden und Praktikant*innen, die Beteiligung an verschiedenen laufenden Projekte, die Teilnahme an wiederkehrenden Besprechungen, die Betreuung anderer Vervielfältigungsaufträge und das ständige Reagieren auf tagesaktuelle Bedingungen.
Fazit
Die vier Tage der Konferenz waren gefüllt mit Veranstaltungen, die uns in unserer täglichen Arbeit weiterbringen werden, uns neue Impulse verleihen und die Möglichkeit des Austauschs geboten haben. Gerade dieses fachliche und persönliche Miteinander trägt so viel für das subjektive Gelingen und den Wert einer Tagung bei. In Dresden kamen wir hier sozusagen voll auf unsere Kosten. Wir sind froh über die neuen Eindrücke und darüber, wie wir uns an unterschiedlichen Stellen einbringen konnten. Wir haben das schöne Gefühl, mit der gesamten Community der Musikbibliotheken näher zusammengerückt zu sein.




Wir konnte während der Tagung beobachten, wie das Dresdner Ortskomitee und der IAML-Vorstand auf plötzliche Änderungen reagieren mussten und wie schnell die Kommunikation zwischen allen Beteiligten ablief. Hätten wir nicht neben Beteiligten im Publikum gesessen, wären uns diese Änderungen gar nicht aufgefallen. Wie viel Arbeit eine solche Konferenz samt Rahmenprogramm im Vor- und Nachfeld ist, wissen nur diejenigen, die vor und hinter den Kulissen aktiv involviert sind. Deshalb möchten wir uns abschließend bei allen Beteiligten bedanken und freuen uns auf die nächste Tagung.






