Die Geburtsstunde des Gesetzes über die DNB

29. Juni 2026
von Dorothea Zechmann

– ein Sommermärchen 2006?!

Wir schreiben das Jahr 2006. Es ist Sommer – und die Welt ist gerade anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland zu Gast bei Freunden. Die Stimmung ist euphorisch, das Wetter sonnig, zum ersten Mal werden schwarz-rot-goldene Fähnchen bei einer Weltmeisterschaft unverkrampft geschwenkt. In der Retrospektive wird dies oft als Wendepunkt für ein gesundes nationales Selbstverständnis und dementsprechend auch als Wendepunkt in der internationalen Wahrnehmung Deutschlands und seiner Menschen als offene Kulturnation gesehen – „Die Welt zu Gast bei Freunden“. [Anm. der Autorin: Es handelt sich bei der Beschreibung entschieden um eine Erinnerung an die Stimmung während der Fußball-WM 2006 in Deutschland, nicht um den Ausdruck einer Gesinnung.]

Auch 20 Jahre danach erinnere ich mich gerne an diesen einzigartigen Sommer mit Fußball, der Spaß machte, und einer unbeschwerten Freude beim gemeinsamen Public Viewing im ganzen Land – und das, obwohl dieser Sommer für mich beruflich einige gravierende Veränderungen brachte und seinerzeit bereits der Grundstein gelegt wurde, dass ich heute Leiterin des Zentralbereichs Verwaltung der Deutschen Nationalbibliothek bin.

In eben diesem Sommer nahmen nämlich auch ganz andere Dinge ihren Lauf:

Am 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) in Kraft.

Mit diesem Gesetz wurde endgültig zusammengeführt, was zusammengehört: Aus der „Deutschen Bücherei“ Leipzig und der „Deutschen Bibliothek“ Frankfurt wurde die „Deutsche Nationalbibliothek“ mit einem einzigartigen gesetzlichen Auftrag. Zwar war diese Namensgebung seinerzeit nicht unumstritten, was sicherlich mit der sehr besonderen Geschichte dieser noch eher jungen Institution zu tun hat. Aber heute wird niemand mehr ernsthaft diesen Namen in Zweifel ziehen – auch das ist ein kleines Sommermärchen.

Inhaltlich wurde das bereits bestehende Pflichtexemplarrecht auf unkörperliche Medienwerke erstreckt. Damit sammelt die Deutsche Nationalbibliothek als zentrale Archiv- und Referenzbibliothek nicht nur zwei physische gedruckte Exemplare, sondern eben auch digitale Werke.

Oder wie Monika Pfitzner, Leiterin Medienservice, dies so treffend ausdrückt:

Vom Druck- zum Medienwerk. So könnte die Überschrift über das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom Juni 2006 auch lauten. Stand 1. Januar 2026 befinden sich in unserem Haus 56,3 Millionen Medienwerke, davon 19,8 Millionen Netzpublikationen. Die Magazinfläche beträgt 79.300 qm. Das entspricht in etwa der Größe von 11 Fußballfeldern.“

Somit hatte der Gesetzgeber früh erkannt, dass die Deutsche Nationalbibliothek nach ihrem originären Mandat alles in seinen jeweiligen Erscheinungsformen, was eine publizierende Gesellschaft auf den Markt bringt, neutral und ohne Wertung sammelt, verzeichnet, dauerhaft archiviert und zur Verfügung stellt. Dies ist das eigentliche bibliothekarische Sommermärchen, weil die Deutsche Nationalbibliothek mit diesem umfassenden, auch digitalen Auftrag in vielerlei Hinsicht richtungsweisend war.

So sieht es auch die Leiterin der Bestandserhaltung, Stephanie Preuss. Denn im Gesetz wurde beispielsweise die Erhaltung des Originals direkt verankert.

„Ein Grund mich bei der Deutschen Nationalbibliothek zu bewerben, war der einzigartige gesetzliche Auftrag, nämlich lückenlos, wertfrei und vor allem im Original zu sammeln. Auch wenn ich großen Respekt vor dieser gewaltigen Aufgabe habe, so freue ich mich, dass unser Referat einen wesentlichen Beitrag zu diesem Auftrag leistet. Heute heißt Originalerhaltung Bestandserhaltungsmaßnahmen ausgewogen zu managen, die Digitalisierung mitzudenken, zu nutzen und für das Original einzustehen, das eine einzigartige und umfassende Information für die Zukunft bietet.“

Auch wenn erfreulicherweise die ganz überwiegende Mehrheit der Ablieferungspflichtigen zeitnah ihre Werke an die Deutsche Nationalbibliothek übermitteln, gibt es hin und wieder Ausnahmen. Astrid Pröttel-Mathias, langjährige Mitarbeiterin im Bereich Sammlung hebt daher ein seinerzeit neues Instrument zur Gewährleistung der Sammlungsvollständigkeit hervor:

„Das Gesetz hat uns erstmalig die Möglichkeit gegeben, unseren Sammelauftrag selbst bei nicht rechtzeitiger Ablieferung der Medienwerke an die Deutsche Nationalbibliothek dennoch umfassend zu erfüllen. So dürfen wir die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig beschaffen, bevor sie nicht mehr lieferbar und damit für unsere Sammlung verloren wären.“

Ich selbst habe damals den Gesetzgebungsprozess noch aus anderer Warte begleitet, war und bin aber immer beeindruckt, was diese Institution als Gedächtnisorganisation ausmacht, dass sie nicht nur das nationale kulturelle Erbe bewahrt, sondern auch im besten Sinne identitätsstiftend wirkt. Auch 20 Jahre danach ist dieser gesetzliche Auftrag aktueller und in einem demokratischen Rechtstaat wichtiger denn je.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich der Publikationsmarkt verändert hat, dass wir in der Praxis gelernt haben und das Gesetz nun auch moderner, den Marktgegebenheiten folgend, entbürokratisiert und in die neue Zeit geführt werden muss, so dass alle Beteiligte (die Ablieferungspflichtigen wie auch die Deutsche Nationalbibliothek selbst) weiterhin rechtssicher und effizient agieren können. Daran arbeiten wir, indem wir uns in den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angestoßenen Reformprozess aktiv einbringen. 

In diesem Sinne: Happy Birthday, DNBG!

*Nachweis Beitragsbild auf der Startseite:DNB, Stephan Jockel, CC-BY-SA 3.0 DE

3 Kommentare zu „Die Geburtsstunde des Gesetzes über die DNB“

  1. Michael Fernau sagt:

    Liebe Doro, dem Inkrafttreten des DNBG mit Stimmen aus betroffenen Arbeitsbereichen den vollen Klang zu geben, finde ich besonders eindrucksvoll!
    Dank diesem Zuhören an der Werkbank und herzliche Grüße
    Michael

  2. Elisabeth sagt:

    „… zum ersten Mal werden schwarz-rot-goldene Fähnchen unverkrampft geschwenkt. Gemeinhin wird dies als Wendepunkt für ein gesundes nationales Selbstverständnis und dementsprechend auch als Wendepunkt in der internationalen Wahrnehmung Deutschlands und seiner Menschen gesehen.“

    Ich war schockiert, als ich diesen unreflektierten und unbegründeten ersten Absatz lesen musste. Was ich hier als Meinung der Autorin verstehe, wird als allgemein gültig erhoben. Es gibt weniges, was so scharf diskutiert wurde in den letzten Jahren wie das hier beschworene „gesunde nationale Selbstverständnis“, welches aus sehr guten Gründen in Deutschland immer wieder reflektiert werden muss. Das scheint hier jedoch nicht der Fall gewesen zu sein.

    1. DNB sagt:

      Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für diesen Kommentar genommen haben, dessen Kritik wir ernst nehmen. Diese macht deutlich, dass der erste Absatz als pauschale Setzung gelesen werden kann. Gerade, weil so genannter Party-Patriotismus kritisch diskutiert wird, ist uns eine sorgfältige Einordnung wichtig. Die Autorin hat deshalb Ihren Hinweis zum Anlass genommen, den Absatz entsprechend mit einer klarstellenden Anmerkung zu überarbeiten.

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Wir sammeln, dokumentieren und archivieren alle Medienwerke, die seit 1913 in und über Deutschland oder in deutscher Sprache veröffentlicht werden.

Ob Bücher, Zeitschriften, CDs, Schallplatten, Karten oder Online-Publikationen – wir sammeln ohne Wertung, im Original und lückenlos.

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