Die Geburtsstunde des Gesetzes über die DNB
– ein Sommermärchen 2006?!
Wir schreiben das Jahr 2006. Es ist Sommer – und die Welt ist gerade anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland zu Gast bei Freunden. Die Stimmung ist euphorisch, das Wetter sonnig. Auch 20 Jahre danach erinnere ich mich gerne an diesen einzigartigen Sommer mit Fußball, der Spaß machte, und einer unbeschwerten Freude beim gemeinsamen Public Viewing im ganzen Land – und das, obwohl dieser Sommer für mich beruflich einige gravierende Veränderungen brachte und seinerzeit bereits der Grundstein gelegt wurde, dass ich heute Leiterin des Zentralbereichs Verwaltung der Deutschen Nationalbibliothek bin.
In eben diesem Sommer nahmen nämlich auch ganz andere Dinge ihren Lauf:
Am 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde endgültig zusammengeführt, was zusammengehört: Aus der „Deutschen Bücherei“ Leipzig und der „Deutschen Bibliothek“ Frankfurt wurde die „Deutsche Nationalbibliothek“ mit einem einzigartigen gesetzlichen Auftrag. Zwar war diese Namensgebung seinerzeit nicht unumstritten, was sicherlich mit der sehr besonderen Geschichte dieser noch eher jungen Institution zu tun hat. Aber heute wird niemand mehr ernsthaft diesen Namen in Zweifel ziehen – auch das ist ein kleines Sommermärchen.
Inhaltlich wurde das bereits bestehende Pflichtexemplarrecht auf unkörperliche Medienwerke erstreckt. Damit sammelt die Deutsche Nationalbibliothek als zentrale Archiv- und Referenzbibliothek nicht nur zwei physische gedruckte Exemplare, sondern eben auch digitale Werke.
Oder wie Monika Pfitzner, Leiterin Medienservice, dies so treffend ausdrückt:
„Vom Druck- zum Medienwerk. So könnte die Überschrift über das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom Juni 2006 auch lauten. Stand 1. Januar 2026 befinden sich in unserem Haus 56,3 Millionen Medienwerke, davon 19,8 Millionen Netzpublikationen. Die Magazinfläche beträgt 79.300 qm. Das entspricht in etwa der Größe von 11 Fußballfeldern.“
Somit hatte der Gesetzgeber früh erkannt, dass die Deutsche Nationalbibliothek nach ihrem originären Mandat alles in seinen jeweiligen Erscheinungsformen, was eine publizierende Gesellschaft auf den Markt bringt, neutral und ohne Wertung sammelt, verzeichnet, dauerhaft archiviert und zur Verfügung stellt. Dies ist das eigentliche bibliothekarische Sommermärchen, weil die Deutsche Nationalbibliothek mit diesem umfassenden, auch digitalen Auftrag in vielerlei Hinsicht richtungsweisend war.
So sieht es auch die Leiterin der Bestandserhaltung, Stephanie Preuss. Denn im Gesetz wurde beispielsweise die Erhaltung des Originals direkt verankert.
„Ein Grund mich bei der Deutschen Nationalbibliothek zu bewerben, war der einzigartige gesetzliche Auftrag, nämlich lückenlos, wertfrei und vor allem im Original zu sammeln. Auch wenn ich großen Respekt vor dieser gewaltigen Aufgabe habe, so freue ich mich, dass unser Referat einen wesentlichen Beitrag zu diesem Auftrag leistet. Heute heißt Originalerhaltung Bestandserhaltungsmaßnahmen ausgewogen zu managen, die Digitalisierung mitzudenken, zu nutzen und für das Original einzustehen, das eine einzigartige und umfassende Information für die Zukunft bietet.“
Auch wenn erfreulicherweise die ganz überwiegende Mehrheit der Ablieferungspflichtigen zeitnah ihre Werke an die Deutsche Nationalbibliothek übermitteln, gibt es hin und wieder Ausnahmen. Astrid Pröttel-Mathias, langjährige Mitarbeiterin im Bereich Sammlung hebt daher ein seinerzeit neues Instrument zur Gewährleistung der Sammlungsvollständigkeit hervor:
„Das Gesetz hat uns erstmalig die Möglichkeit gegeben, unseren Sammelauftrag selbst bei nicht rechtzeitiger Ablieferung der Medienwerke an die Deutsche Nationalbibliothek dennoch umfassend zu erfüllen. So dürfen wir die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig beschaffen, bevor sie nicht mehr lieferbar und damit für unsere Sammlung verloren wären.“
Ich selbst habe damals den Gesetzgebungsprozess noch aus anderer Warte begleitet, war und bin aber immer beeindruckt, was diese Institution als Gedächtnisorganisation ausmacht, dass sie nicht nur das nationale kulturelle Erbe bewahrt, sondern auch im besten Sinne identitätsstiftend wirkt. Auch 20 Jahre danach ist dieser gesetzliche Auftrag aktueller und in einem demokratischen Rechtstaat wichtiger denn je.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich der Publikationsmarkt verändert hat, dass wir in der Praxis gelernt haben und das Gesetz nun auch moderner, den Marktgegebenheiten folgend, entbürokratisiert und in die neue Zeit geführt werden muss, so dass alle Beteiligte (die Ablieferungspflichtigen wie auch die Deutsche Nationalbibliothek selbst) weiterhin rechtssicher und effizient agieren können. Daran arbeiten wir, indem wir uns in den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angestoßenen Reformprozess aktiv einbringen.
In diesem Sinne: Happy Birthday, DNBG!






