Die Mütter des Grundgesetzes
Am 10. Mai ist Muttertag und wir nehmen ihn zum Anlass, die metaphorischen Mütter in den Blick zu nehmen, die derzeit gemeinsam mit den Vätern des Grundgesetzes in der DNB gewürdigt werden.

In der Rotunde unseres Frankfurter Standorts ist vom Tag der Demokratiegeschichte am 18. März bis zum 77. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 eine Installation zu sehen, die sich den Menschen widmet, die unsere Verfassung ausgearbeitet haben. Unter ihnen sind vor allem die beteiligten Frauen hervorzuheben: Einerseits wegen ihrer bemerkenswert geringen Zahl, aber mehr noch, weil es ihnen als zahlenmäßige Minderheit und gegen erhebliche Widerstände gelang, die Gleichberechtigung der Geschlechter als Grundrecht zu verankern. Sie erzielten einen Erfolg, dessen Tragweite sich erst in der Rückschau vollständig erschließt. Und dessen Einlösung bis heute nicht abgeschlossen ist.
77 Elternteile hat das Grundgesetz und nur vier davon waren Frauen: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Dass dieses Geschlechterverhältnis gerade in der Nachkriegszeit paradox war, bemängelte Friederike Nadig bereits zu Beginn ihrer Arbeit am Grundgesetz: „Im Parlamentarischen Rat ist die deutsche Frau zahlenmäßig viel zu gering vertreten. Das Grundgesetz muß aber den Willen der Staatsbürger, die überwiegend Frauen sind, widerspiegeln“1.
Ihre Skepsis war berechtigt, denn zunächst sollten Frauen wie zuvor in der Weimarer Republik nur „grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ (Art. 109 Weimarer Reichsverfassung) zugestanden werden. Nebenbei: Helene Weber schrieb als eine der ersten weiblichen Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung – die damals immerhin 37 Frauen zählte – bereits an der ersten demokratischen Verfassung mit.
Die heute noch gültige Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Art. 3 Abs. 2 GG ist vorrangig dem Engagement von Elisabeth Selbert zu verdanken. Sie verstand es, die (weibliche) Öffentlichkeit strategisch zu mobilisieren, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Mit der medialen Aufmerksamkeit setzte sie ihre männlichen Kollegen im Parlamentarischen Rat unter Druck. Doch der Verfassungsartikel war nur der Anfang: Seine tatsächliche Umsetzung in Rechtsprechung und Lebenswirklichkeit erforderte – und erfordert bis heute – einen langen Atem. Hier eröffnet sich eine Parallele zur Elternrolle.
Wenn wir von den „Müttern und Vätern“ des Grundgesetzes sprechen, bedienen wir uns einer gängigen Metapher für Urheberschaft und Verantwortung. Sie verweist auf Menschen, die etwas Bedeutendes auf den Weg gebracht haben. Zugleich macht dieses Bild die historische Leistung greifbar und ihre Urheber*innen nahbar: Indem wir der Verfassung „Eltern“ zuschreiben, erkennen wir an, dass sie nicht abstrakt entstand, sondern Ergebnis von Verantwortung, Fürsorge und Weitsicht ist.
Die Metapher ist allerdings nicht frei von Ironie. In der zugeschriebenen Elternschaft drückt sich eine Würdigung aus, der man im Elternalltag nicht immer in gleichem Maß begegnet. Gerade Care-Arbeit – nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet – ist oft kleinteilig, mühevoll und unsichtbar. In Diskussionen um Gender Gaps und Mental Load fallen Schlaglichter auf die Leistung, die damit einhergeht. Am Muttertag findet eine ritualisierte Form der Würdigung dieser Leistung in Blumensträußen, selbstgebastelten Karten und zum Bett balancierten Frühstückstabletts Ausdruck.
Nicht ohne einen gewissen Charme lässt sich feststellen, dass die Ausarbeitung des Grundgesetzes ungefähr so lange dauerte wie eine Schwangerschaft. Die Analogie endet jedoch nicht bei der Dauer: Die Parallelen zwischen Elternschaft und Verfassungsgebung bestehen auch darin, dass Eltern versuchen, ihren Kindern Werte mitzugeben, die durchs Leben tragen, Freiräume eröffnen, in denen sie sich entwickeln können und Grenzen setzen, wo sie nötig sind.
Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes haben etwas geschaffen, das über ihre eigene Zeit hinausweist. Sie haben nicht nur ein politisches System entworfen, sondern eine Ordnung, die auf Weitergabe angelegt ist. Damit liegt es an uns, das Geschaffene zu würdigen und zu erhalten. Die Deutsche Nationalbibliothek – eine Einrichtung mit einer hohen Frauenquote – zollt zum Muttertag ausdrücklich den Müttern des Grundgesetzes Anerkennung. Nicht mit Blumen, sondern bibliothekstypisch mit einer Einladung, der Verfassung, in die sie sich eingeschrieben haben, und den Werken, in denen ihre Arbeit nachwirkt, Aufmerksamkeit zu widmen.
Eine digitalisierte Fassung des Grundgesetzes von 1949 können Sie übrigens in unserem Katalog aufrufen:

Die Ausstellung „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes“ entstand in Kooperation mit der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und wird gefördert von der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte.


- Friederike Nadig zitiert nach: Väter der Verfassung. Kommentare der 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates, in: Die Neue Zeitung 25. September 1948, S.8. ↩︎






