3 Fragen an … die Gleichstellungsbeauftragten

27. Mai 2022
Das Interview führteJosephine Kreutzer

In der Serie „3 Fragen an …“ stellen wir regelmäßig Gesichter der Deutschen Nationalbibliothek vor. Heute: Susanne Newquist (Inhaltserschließung) und Yvonne Richter-Haupt (Bestandsverwaltung). Hier antworten sie in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Nationalbibliothek.

Liebe Frau Richter-Haupt, liebe Frau Newquist, welche Aufgaben verfolgen Sie als Gleichstellungsbeauftragte?

Gleichstellungsbeauftragte sollen in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass Frauen und Männer in jeder Hinsicht gleichgestellt sind. Niemand soll aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden. Bei bestehenden Benachteiligungen für Frauen gilt es, diese durch gezielte Frauenförderung abzubauen. Außerdem ist ein Aufgabenfeld die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Sprich: Das Schaffen von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen.

Susanne Newquist, Gleichstellungsbeauftragte
Yvonne Richter-Haupt. Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Für diese Aufgaben werden Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig einbezogen: Bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten. Das heißt, wir erhalten zum Beispiel Stellenausschreibungstexte zur Kenntnis, nehmen an Vorstellungsgesprächen teil und müssen der Einstellung schließlich zustimmen. Wir werden auch bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen beteiligt, und wenn Kolleg*innen intern umgesetzt oder Arbeitsbereiche umstrukturiert werden sollen. Alle drei Jahre sind wir an der Konzeption der Beschäftigtenbefragung beteiligt. Hier achten wir jeweils auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes (abgekürzt BGleiG).

Ein klares Ziel des 2021 aktualisierten BGleiG ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – und zwar bis Ende 2025. Was das betrifft, können wir in der Deutschen Nationalbibliothek schon immer sehr entspannt auf unsere Statistik schauen: der Anteil weiblicher Führungskräfte liegt – ähnlich wie der weiblicher Beschäftigter insgesamt – konstant zwischen Zweidrittel und Dreiviertel.

Tatsächlich geht es bisher leider noch nicht um ALLE Geschlechter, sondern nur um „weiblich“ und „männlich“. Das ist nicht nur im BGleiG so, dem wir als Einrichtung des Bundes verpflichtet sind, sondern auch in allen aktuellen entsprechenden Gesetzen der Länder.

Welche aktuellen Projekte oder Maßnahmen verfolgen Sie?

Ganz aktuell unterstützen wir das Personalreferat bei der Erstellung des neuen Gleichstellungsplans. Dieser muss laut BGleiG alle 4 Jahre vorgelegt werden. Er unterstützt die Personalplanung und –entwicklung bei der Erreichung der Ziele des Gesetzes. In der Praxis sieht es so aus, dass wir eine Ist-Analyse vornehmen und Maßnahmen formulieren, die gegebenenfalls nötige Verbesserungen definieren. Ob diese Erfolg haben, muss dann mit dem nächsten Gleichstellungsplan überprüft werden.

Demnächst sind wir bei einem Workshop zur Ermittlung der Trainingsschwerpunkte für 2022/2023 dabei. Dort bringen wir unsere Vorstellungen ein. Zum Beispiel regelmäßige Fortbildungen für Führungskräfte zur Vermeidung von Sexismus.

Außerdem möchten wir das Thema Diversität fokussieren. In einer Studie zur Diversität in Kulturinstitutionen haben wir gesehen, dass noch Luft nach oben ist.

Und nicht zuletzt sammeln wir immer gute Online-Texte zu allem, was gleichstellungsrelevant ist, um sie in unserem nächsten Gleichstellungs-Newsletter zu verlinken – denn: nach dem Newsletter ist vor dem Newsletter!

Das klingt nach einer umfangreichen Tätigkeit – Handelt es sich dabei um ein Ehrenamt, zusätzlich zu Ihrem Job?

Nein, Gleichstellungsbeauftragte werden gewählt: Es ist ein auf 4 Jahre befristetes Amt. Im Regelfall bestellt die oberste Dienststellenleitung die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin nach einer geheimen Wahl. Bei uns ist das der Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek.

Damit wir unsere Aufgaben gut erfüllen können, erhalten wir eine zeitliche Entlastung. Bei uns beträgt sie eine Vollzeitstelle. Und die teilen wir uns genau zur Hälfte, damit die eine in Leipzig und die andere in Frankfurt tätig sein kann. Ohne eine solche Freistellung wäre das gar nicht möglich. Allein die Vorbereitung und Teilnahme an den Personalgewinnungsverfahren nimmt viel Zeit in Anspruch. Bei der Zeiteinteilung sind wir völlig frei und können die Freistellung so nutzen, wie es mit unseren fachlichen Tätigkeiten vereinbar ist.

Wir beide haben übrigens gerade „Halbzeit“: im Mai 2024 endet unsere Amtszeit, dann müssen eine neue Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt und bestellt werden.

*Nachweis Beitragsbild auf der Startseite:Susanne Newquist und Yvonne Richter-Haupt

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