DNB-Quiz: Ein bunter Haufen
Im letzten Quiz konnten Sie schon einmal unseren gesetzlichen Sammelauftrag kennenlernen. Doch was beinhaltet die Aussage „Alle Medienwerke, die in Deutschland veröffentlicht wurden“ eigentlich genau? Laut dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sind „Medienwerke […] alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ (DNBG §3).
Dabei ist die Art der Verbreitung erst einmal nebensächlich – ob gedrucktes Buch, Zeitschrift, Loseblattwerk, Mikroform, elektronischem Datenträger oder Online-Publikation. Doch natürlich gibt es dabei auch Einschränkungen, sonst wäre die Arbeit und der erforderliche Platz wahrscheinlich kaum zu vollbringen.
So sammelt die Deutsche Nationalbibliothek zum Beispiel erst ab einer Auflagenhöhe von 25 Exemplaren. Dies betrifft häufig auch Print-on-Demand-Publikationen – vergessen Sie uns nicht sobald Sie Ihr 25. Exemplar verkauft haben! Außerdem ist die öffentliche Zugänglichkeit und Verbreitung des Titels wichtig sowie eine Seitenzahl von mindestens vier Seiten. Faltblätter wie Broschüren oder auch Poster sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Schließlich gibt es noch Medien, die wir prinzipiell nicht sammeln. Der primäre Zweck eines Mediums ist dafür ausschlaggebend, ob es in unsere Sammlung aufgenommen wird oder nicht. Wandkalender, Eintragungsbücher oder bedruckte Tassen werden beispielsweise nicht gesammelt, da bei Ihnen weder die Schrift, das Bild noch der Ton im Vordergrund steht.
Was sammelt die DNB grundsätzlich außerdem nicht?
a. Spiele
b. Schallplatten
c. Karten
Haben Sie eine Idee? Schreiben Sie uns in den Kommentaren. Wir antworten in Kürze mit der Lösung.
Die Lösung ist:
a. Spiele
Grundsätzliche sammeln wir keine Spiele, wenn sie das Hauptwerk sind und keinen Lehr-/Lerncharakter haben.
Haben Sie richtig gelegen? 🙂